Mitgliedschaften

 Im Deutschen Anwalt­verein (DAV) haben sich gut 62.000 Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte aus über 250 örtlichen Anwalt­vereinen im In- und Ausland zusammen­ge­funden, um sich gemeinsam für die Wahrnehmung gleich­ge­richteter Interessen einzusetzen. 

Erstmals gegründet wurde der Verein 1888. Politisch aufgelöst wurde er unter der Herrschaft des Nationalsozialismus, aber am 11.02.1948 von Rechtsanwälten unter dem Namen „Rechtsanwaltskammer Frankfurt e.V.” erneut ins Leben gerufen. Sogleich nach Wiederzulassung der Rechtsanwaltskammer übernahm der Verein seine eigenen satzungsmäßigen Aufgaben zur Förderung der beruflichen Interessen der im Bezirk des Landgerichts Frankfurt am Main zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. 

Der Anwaltverein Hanau ist die Vereinigung der Rechtsanwälte, Notare und Rechtsreferendare im Landgerichtsbezirk Hanau. 

Gegründet wurde der Verein noch zu Zeiten der Sowjetunion - im Jahre 1988 - als Vereinigung für deutsch-sowjetisches, später: deutsch-russisches Wirtschaftsrecht (VDRW), um den Rechtsdialog zu intensivieren.


Zum 01.01.2012 erfolgte die Fusion mit einer Parallelvereinigung in Berlin zur Deutsch-Russischen Juristenvereinigung e.V.

Am 7. Dezember 2009 wurde im Generalkonsulat der Ukraine in Hamburg die „Deutsch-Ukrainische Vereinigung von Richtern, Rechtsanwälten und Rechtswissenschaftlern“ von Richtern und Juristen aus Hamburg und Kiew/Ukraine gegründet. Vorausgegangen waren intensive Kontakte zwischen Richtern beider Länder.