Anna KuschnirRechtsanwältin · Hanau
Datenschutzrecht

Anwältin für Datenschutzrecht in Hanau – auch als Datenschutzbeauftragte

DSGVO-Beratung für Unternehmen, Vereine und Privatpersonen – von Verträgen und Datenschutzerklärung bis zur Datenpanne. Auf Wunsch übernehme ich auch die Aufgabe der externen Datenschutzbeauftragten.

Wobei ich Sie unterstütze

  • Externe Datenschutzbeauftragte für Unternehmen
  • DSGVO-Grundausstattung: Verarbeitungsverzeichnis, Informationspflichten, Löschkonzept
  • Datenschutzerklärung für Website und App
  • Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern
  • Datenpanne: Meldung an die Aufsichtsbehörde
  • Auskunftsanfragen beantworten oder durchsetzen
  • Abmahnungen, Bußgelder und Schadensersatz

Typische Situationen, in denen ich helfe

Ihr Unternehmen braucht eine Datenschutzbeauftragte. Als externe Datenschutzbeauftragte berate ich Sie und Ihre Mitarbeitenden, überwache die Einhaltung der DSGVO und bin Ansprechpartnerin für die Aufsichtsbehörde. Sie erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht, ohne eigenes Personal dafür abzustellen.

Sie wollen datenschutzkonform aufgestellt sein. Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzerklärung, Verträge mit Dienstleistern, Löschfristen: Ich sorge dafür, dass die Grundlagen stimmen – verständlich und ohne unnötigen Papierberg.

Es ist etwas passiert. Ein Laptop wurde gestohlen, eine E-Mail ging an den falschen Empfänger, Daten wurden gehackt. Bei einer Datenpanne laufen kurze Fristen. Ich prüfe, ob eine Meldung nötig ist, und übernehme die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde.

Abmahnung, Bußgeld oder Beschwerde. Ob Abmahnung wegen der Website, Bußgeldverfahren oder Beschwerde eines Betroffenen: Ich vertrete Sie gegenüber Behörden und Gegenseite. Und wenn Ihre eigenen Daten missbraucht wurden, setze ich Ihre Rechte durch.

So läuft die Zusammenarbeit

  1. Anfrage: Sie schildern Ihr Anliegen über das Kontaktformular oder per WhatsApp.
  2. Einschätzung und Kosten: Ich sage Ihnen, was zu tun ist, welche Fristen laufen und welche Kosten entstehen – bei der Datenschutzbeauftragten als monatliche Pauschale.
  3. Umsetzung: Ich erstelle die nötigen Unterlagen, begleite Ihr Team und vertrete Sie gegenüber Behörden und Gegenseite.

Kosten

Die Kosten bespreche ich mit Ihnen, bevor ich tätig werde. Für die Tätigkeit als externe Datenschutzbeauftragte biete ich eine monatliche Pauschale an, die sich nach Größe und Aufwand Ihres Unternehmens richtet.

Häufige Fragen

Braucht mein Unternehmen eine Datenschutzbeauftragte?

In der Regel ja, wenn bei Ihnen mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG). Unabhängig von der Zahl gilt die Pflicht etwa bei besonders sensiblen Daten oder bestimmten risikoreichen Verarbeitungen. Eine externe Datenschutzbeauftragte ist oft günstiger als eine interne Lösung.

Was muss ich bei einer Datenpanne tun?

Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten müssen grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden (Art. 33 DSGVO), wenn ein Risiko für die Betroffenen nicht ausgeschlossen ist. Bei hohem Risiko müssen auch die Betroffenen informiert werden. Handeln Sie sofort.

Wie schnell muss ich eine Auskunftsanfrage beantworten?

Grundsätzlich innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). In Ausnahmefällen kann die Frist um zwei Monate verlängert werden, wenn Sie das innerhalb des ersten Monats begründet mitteilen.

Ich glaube, ein Unternehmen hat meine Daten missbraucht. Was kann ich tun?

Sie können Auskunft verlangen, welche Daten über Sie gespeichert sind (Art. 15 DSGVO), die Löschung fordern und sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Ist Ihnen ein Schaden entstanden, kommt ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht (Art. 82 DSGVO).

Was kostet eine externe Datenschutzbeauftragte?

Das hängt von der Größe Ihres Unternehmens und dem Umfang der Datenverarbeitung ab. Üblich ist eine monatliche Pauschale. Ich mache Ihnen gern ein konkretes Angebot.