Wobei ich Sie unterstütze
- Unfallregulierung mit der gegnerischen Versicherung
- Reparatur, Gutachter, Wertminderung, Mietwagen und Nutzungsausfall
- Schmerzensgeld und Verdienstausfall nach Verletzungen
- Streit um die Haftungsquote bei Mitschuld
- Bußgeldbescheid prüfen und Einspruch einlegen
- Fahrverbot und Punkte in Flensburg
- Entzug der Fahrerlaubnis
Typische Situationen, in denen ich helfe
Unfall ohne eigene Schuld. Die gegnerische Versicherung muss Ihren gesamten Schaden ersetzen: Reparatur oder Wiederbeschaffung, Gutachter, Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall und eine Kostenpauschale, bei Verletzungen auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall. In der Praxis zahlen Versicherungen oft weniger, als Ihnen zusteht. Ich hole das Maximum heraus.
Streit um die Schuld. Haben beide Seiten nicht ganz aufgepasst, wird eine Haftungsquote gebildet. Hier lohnt es sich, den Unfallhergang genau zu prüfen, bevor Sie einer Quote zustimmen.
Bußgeldbescheid erhalten. Zu schnell, Abstand, Handy oder Rotlicht: Viele Bescheide sind angreifbar. Ich beantrage Akteneinsicht, prüfe die Messung und lege Einspruch ein, wenn es sich lohnt – besonders, wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen.
Führerschein in Gefahr. Bei vielen Punkten, Alkohol oder Drogen droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Je früher Sie sich beraten lassen, desto mehr Möglichkeiten gibt es.
So läuft die Zusammenarbeit
- Anfrage: Sie schicken mir Unfallbericht, Fotos oder den Bußgeldbescheid über das Kontaktformular oder per WhatsApp.
- Einschätzung und Kosten: Ich sage Ihnen, welche Ansprüche Sie haben oder wie die Erfolgsaussichten gegen den Bescheid sind – und wer die Kosten trägt.
- Vertretung: Ich übernehme die Korrespondenz mit Versicherung oder Behörde und vertrete Sie, wenn nötig, vor Gericht.
Kosten und Rechtsschutzversicherung
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung meine Kosten. In anderen Fällen bespreche ich die Kosten mit Ihnen, bevor ich tätig werde. Verkehrsrecht ist in vielen Rechtsschutzversicherungen enthalten – um die Deckungszusage kümmere ich mich.
Häufige Fragen
Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Anwaltskosten zum Schaden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss sie in der Regel übernehmen. Für Sie entsteht dann kein Kostenrisiko.
Darf ich nach einem Unfall selbst einen Gutachter beauftragen?
Ja. Bei größeren Schäden dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Sie müssen nicht den Gutachter oder die Werkstatt nehmen, die die Versicherung vorschlägt.
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Viele Bescheide enthalten Fehler, etwa bei der Messung oder bei Formalien – eine Prüfung lohnt sich vor allem, wenn ein Fahrverbot oder Punkte drohen.
Lässt sich ein Fahrverbot vermeiden?
In manchen Fällen ja, zum Beispiel wenn die Messung fehlerhaft war oder ein Fahrverbot eine besondere Härte bedeuten würde. Ob Ihr Fall dazu gehört, lässt sich anhand der Akte prüfen.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Verkehrsrecht ist in vielen Rechtsschutzversicherungen enthalten, auch für Bußgeldverfahren. Ich prüfe gern, ob Ihre Versicherung den Fall übernimmt, und kümmere mich um die Deckungszusage.
