Anna KuschnirRechtsanwältin · Hanau
Aufenthaltsrecht & Einbürgerung

Anwältin für Aufenthaltsrecht und Einbürgerung in Hanau

Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Familiennachzug oder Einbürgerung: Ich vertrete Sie gegenüber Ausländerbehörde, Einbürgerungsbehörde und Gericht – in der Kanzlei in Hanau oder online, auf Wunsch auch auf Russisch.

Wobei ich Sie unterstütze

  • Aufenthaltserlaubnis beantragen und verlängern
  • Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt EU
  • Ausländerbehörde reagiert nicht, kein Termin, Fiktionsbescheinigung
  • Familiennachzug von Ehepartnern, Kindern und Eltern
  • Visum abgelehnt: Klage gegen die Entscheidung
  • Einbürgerung: Antrag, lange Bearbeitung, Ablehnung
  • Pass abgelaufen oder nicht anerkannt, Reiseausweis
  • Ukrainer: Wechsel aus § 24 in einen anderen Aufenthaltstitel
  • Selbstständigkeit und Arbeit mit Aufenthaltstitel

Typische Situationen, in denen ich helfe

Die Ausländerbehörde reagiert nicht. Der Aufenthaltstitel läuft ab, online gibt es keine Termine, auf E-Mails kommt keine Antwort. Ohne Fiktionsbescheinigung drohen Probleme mit dem Arbeitgeber, bei Reisen oder bei Sozialleistungen. Hier lässt sich mit einem anwaltlichen Schreiben, notfalls mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht, oft schnell Bewegung in die Sache bringen.

Die Einbürgerung dauert seit Monaten. Viele Einbürgerungsbehörden sind seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 überlastet. Das müssen Sie nicht hinnehmen: Schaltet sich eine Anwältin ein, kann das Ihr Verfahren deutlich beschleunigen – in vielen Fällen ganz ohne Gericht. Reicht das nicht, ist die Untätigkeitsklage der wirksamste Weg.

Ein Antrag wurde abgelehnt. Ob Visum, Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung: Ablehnungen beruhen nicht selten auf Fehlern bei der Berechnung des Lebensunterhalts, bei Fristen oder bei der Bewertung von Unterlagen. Ich prüfe den Bescheid und lege, wenn es sich lohnt, Widerspruch oder Klage ein.

Der Pass ist abgelaufen oder wird nicht mehr anerkannt. Seit dem 1. Januar 2026 erkennt Deutschland bestimmte russische Reisepässe nicht mehr an. Wer keinen neuen Pass bekommen kann oder dem der Gang zum Konsulat nicht zuzumuten ist, braucht eine Lösung für Aufenthaltstitel und Einbürgerung – etwa einen Reiseausweis für Ausländer.

So läuft die Zusammenarbeit

  1. Anfrage: Sie schildern Ihr Anliegen über das Kontaktformular oder per WhatsApp und schicken die wichtigsten Unterlagen mit, etwa Bescheide, Aufenthaltstitel und Schreiben der Behörde.
  2. Einschätzung und Kosten: Ich sage Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen, wie die Erfolgsaussichten sind und welche Kosten entstehen.
  3. Vertretung: Ich übernehme die Kommunikation mit der Behörde, beantrage Akteneinsicht, setze Fristen und führe, wenn nötig, das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Kosten und Rechtsschutzversicherung

Die Kosten bespreche ich mit Ihnen, bevor ich tätig werde. Viele Rechtsschutzversicherungen schließen das Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht aus, manche aber nicht. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, prüfe ich gern, ob sie Ihren Fall übernimmt, und kümmere mich um die Deckungszusage.

Häufige Fragen

Mein Aufenthaltstitel läuft bald ab und ich bekomme keinen Termin. Was soll ich tun?

Stellen Sie den Antrag auf Verlängerung unbedingt vor Ablauf schriftlich – per E-Mail, Fax oder Post – und bewahren Sie einen Nachweis auf. Wird die Verlängerung rechtzeitig beantragt, gilt der bisherige Aufenthaltstitel in der Regel bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Die Ausländerbehörde soll Ihnen darüber eine Fiktionsbescheinigung ausstellen.

Wie lange darf die Einbürgerung dauern?

Eine feste Frist gibt es nicht. Entscheidet die Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten, ist in der Regel eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht möglich (§ 75 VwGO). Personalmangel bei der Behörde ist nach der Rechtsprechung kein ausreichender Grund für jahrelanges Warten.

Ich habe einen ablehnenden Bescheid bekommen. Wie viel Zeit habe ich?

Gegen Bescheide laufen kurze Fristen, meist ein Monat ab Zustellung. Welcher Rechtsbehelf richtig ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Melden Sie sich möglichst sofort, damit genug Zeit für eine sorgfältige Begründung bleibt.

Beraten Sie auch Mandanten außerhalb von Hanau?

Ja. Viele Verfahren im Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht lassen sich vollständig per E-Mail, Telefon und Video führen. Ich vertrete Mandanten aus Hanau, dem Main-Kinzig-Kreis, dem Rhein-Main-Gebiet und aus ganz Deutschland.

Was kostet die Vertretung?

Das hängt vom Verfahren ab. Ich nenne Ihnen die Kosten, bevor ich tätig werde – ohne Überraschungen. Bei einer erfolgreichen Untätigkeitsklage muss häufig die Behörde die Kosten des Verfahrens tragen.