Anna KuschnirRechtsanwältin · Hanau
Baurecht

Anwältin für Baurecht in Hanau

Bauvertrag, Mängel, Abnahme oder Streit ums Geld: Ich berate und vertrete Bauherren und Bauunternehmen im privaten Baurecht – vor Baubeginn, während des Baus und wenn es zum Streit kommt.

Wobei ich Sie unterstütze

  • Bauverträge nach BGB und VOB/B prüfen und gestalten
  • Baumängel: Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz
  • Abnahme begleiten oder verweigern
  • Abschlagszahlungen und Schlussrechnung
  • Nachträge und Mehrkosten
  • Bauverzug und Vertragsstrafen
  • Sicherheiten für Bauunternehmen

Typische Situationen, in denen ich helfe

Vor der Unterschrift. Ein Bauvertrag legt fest, was gebaut wird, was es kostet, wann es fertig ist und was bei Mängeln passiert. Unklare Leistungsbeschreibungen und einseitige Klauseln sind die häufigste Ursache für späteren Streit. Eine Prüfung vor der Unterschrift ist fast immer günstiger als ein Prozess danach.

Mängel am Bau. Risse, Feuchtigkeit, fehlerhafte Ausführung: Ich setze für Sie Nacherfüllung durch, mache Minderung oder Schadensersatz geltend und sorge dafür, dass Fristen und Formalien eingehalten werden.

Die Abnahme steht an. Die Abnahme ist der wichtigste Moment im Bauvertrag. Ich begleite Sie, damit Mängel richtig vorbehalten werden – oder erkläre Ihnen, wann Sie die Abnahme verweigern dürfen.

Streit ums Geld. Abschlagszahlungen werden zurückgehalten, Nachträge nicht bezahlt, die Schlussrechnung wird angezweifelt. Ich vertrete Bauherren ebenso wie Bauunternehmen und Handwerksbetriebe.

So läuft die Zusammenarbeit

  1. Anfrage: Sie schicken mir Bauvertrag, Schriftverkehr, Fotos oder Rechnungen über das Kontaktformular oder per WhatsApp.
  2. Einschätzung und Kosten: Ich sage Ihnen, wie die Rechtslage ist, welche Fristen laufen und welche Kosten entstehen.
  3. Vertretung: Ich übernehme die Korrespondenz mit der Gegenseite, arbeite bei Bedarf mit Sachverständigen zusammen und vertrete Sie vor Gericht.

Kosten und Rechtsschutzversicherung

Die Kosten bespreche ich mit Ihnen, bevor ich tätig werde. Baurechtliche Streitigkeiten sind in vielen Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen. Ich prüfe gern, ob Ihre Versicherung den Fall trotzdem übernimmt.

Häufige Fragen

Was bedeutet die Abnahme – und warum ist sie so wichtig?

Mit der Abnahme erklärt der Bauherr, dass er das Werk im Wesentlichen als vertragsgemäß anerkennt (§ 640 BGB). Danach wird die Vergütung fällig, die Gewährleistungsfrist beginnt, und die Beweislast für Mängel geht grundsätzlich auf den Bauherrn über. Bekannte Mängel sollten Sie bei der Abnahme ausdrücklich vorbehalten.

Wie lange habe ich Gewährleistung bei einem Bauwerk?

Bei Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach dem BGB in fünf Jahren ab Abnahme (§ 634a BGB). Ist die VOB/B wirksam vereinbart, beträgt die Frist für Bauwerke grundsätzlich vier Jahre, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Kann ich einen Bauvertrag als Verbraucher widerrufen?

Bei einem Verbraucherbauvertrag haben Sie in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 650l BGB), es sei denn, der Vertrag wurde notariell beurkundet. Die Frist beginnt erst mit einer ordnungsgemäßen Belehrung.

Der Bauherr zahlt nicht. Was kann ich als Unternehmen tun?

Neben Mahnung und Klage können Bauunternehmen vom Besteller eine Sicherheit für die vereinbarte Vergütung verlangen (§ 650f BGB). Bei Verbraucherbauverträgen und bestimmten öffentlichen Auftraggebern gilt das nicht. Wird die Sicherheit nicht gestellt, kann das Unternehmen die Arbeit einstellen oder kündigen.

Wann sollte ich eine Anwältin einschalten?

Am besten schon vor der Unterschrift unter den Bauvertrag. Spätestens aber, wenn Mängel auftreten, die Abnahme ansteht oder es Streit über Zahlungen und Nachträge gibt – hier entscheiden Fristen und richtige Formulierungen oft über viel Geld.