Anna KuschnirRechtsanwältin · Hanau
Frankfurt am Main

Rechtsanwältin für Mandanten aus Frankfurt am Main – auf Deutsch, Russisch und Ukrainisch

Viele meiner Mandantinnen und Mandanten kommen aus Frankfurt. Ich vertrete Sie vor Frankfurter Gerichten und gegenüber den Behörden – persönlich in meiner Kanzlei in Hanau, nur rund 20 Kilometer entfernt, oder ganz bequem online.

Wobei ich Mandanten aus Frankfurt unterstütze

  • Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis und Familiennachzug
  • Einbürgerung beim Regierungspräsidium Darmstadt und Untätigkeitsklage
  • Mietrecht: Kündigung, Kaution, Mieterhöhung und Nebenkosten
  • Verträge, Forderungen, Mahnbescheid und Inkasso
  • Verkehrsunfall, Bußgeld und Führerschein
  • Unternehmensgründung und Datenschutz für Unternehmen

Warum Mandanten aus Frankfurt zu mir kommen

Nah dran. Meine Kanzlei liegt in Hanau, rund 20 Kilometer östlich von Frankfurt. Viele meiner Mandanten wohnen oder arbeiten in Frankfurt, und ich bin regelmäßig vor Gerichten in Frankfurt am Main tätig.

Erfahrung mit den zuständigen Behörden. Gerade im Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht habe ich viel mit dem Regierungspräsidium Darmstadt zu tun, das auch einen Sitz in Frankfurt hat und über die Einbürgerung in ganz Südhessen entscheidet.

In Ihrer Sprache. Ich berate auf Deutsch, Russisch und Ukrainisch. Sie müssen keinen Übersetzer mitbringen und verstehen jeden Schritt Ihres Verfahrens.

Fest in der Region verankert. Ich bin bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zugelassen und Mitglied im Frankfurter AnwaltsVerein.

So läuft die Zusammenarbeit

  1. Kontakt aufnehmen – über das Kontaktformular, per WhatsApp oder telefonisch. Schicken Sie gern gleich wichtige Unterlagen mit, etwa einen Bescheid oder ein Schreiben vom Gericht.
  2. Beratung – telefonisch, per Video oder persönlich in der Kanzlei in Hanau. Wir besprechen Ihre Situation, Ihre Möglichkeiten und die Kosten.
  3. Vertretung – gegenüber Behörden, der Gegenseite oder vor Gericht, auch in Frankfurt. Sie wissen jederzeit, wo Ihr Verfahren steht.

Typische Anliegen aus Frankfurt

Einbürgerung dauert zu lange. Wer in Frankfurt eingebürgert werden möchte, wartet oft schon auf den Termin bei der Stadt und dann noch einmal lange beim Regierungspräsidium Darmstadt. Ich prüfe, ob Ihr Antrag wirksam gestellt ist und ob eine Untätigkeitsklage Erfolg verspricht. Mehr dazu: Einbürgerung beim RP Darmstadt: Warum es so lange dauert und was Sie tun können.

Aufenthaltstitel und Familiennachzug. Verlängerung, Niederlassungserlaubnis oder der Nachzug von Familienangehörigen: Ich bereite Anträge vor, begleite Sie im Verfahren und gehe gegen Ablehnungen vor.

Ärger mit der Wohnung. Kündigung, Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung oder Streit um die Kaution – in einem angespannten Wohnungsmarkt wie Frankfurt lohnt es sich besonders, die eigenen Rechte genau zu kennen.

Schreiben mit Frist. Mahnbescheid, Bußgeldbescheid oder Post vom Gericht: Viele Fristen sind kurz. Melden Sie sich am besten sofort.

Häufige Fragen

Muss ich für die Beratung nach Hanau kommen?

Nein. Viele Anliegen lassen sich per Telefon, Video oder E-Mail klären, Unterlagen können Sie digital schicken. Wenn Sie ein persönliches Gespräch bevorzugen, sind Sie in der Kanzlei in Hanau herzlich willkommen – von Frankfurt aus mit Auto oder Bahn gut zu erreichen.

Vertreten Sie mich auch vor Gerichten in Frankfurt?

Ja. Ich bin regelmäßig vor Gerichten in Frankfurt am Main tätig und vertrete Sie dort persönlich.

Wer ist in Frankfurt für die Einbürgerung zuständig?

Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Frankfurt am Main. Entscheiden muss anschließend das Regierungspräsidium Darmstadt, das für ganz Südhessen zuständig ist. Dort sind die Wartezeiten derzeit sehr lang. Mit dem Regierungspräsidium habe ich viel Erfahrung und prüfe gern, ob in Ihrem Fall eine Untätigkeitsklage in Betracht kommt.

Beraten Sie auch auf Russisch und Ukrainisch?

Ja. Ich berate auf Deutsch, Russisch und Ukrainisch – so verstehen Sie jeden Schritt Ihres Verfahrens ohne Übersetzer.

Was kostet die Beratung?

Das hängt von Ihrem Anliegen ab. Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vereinbarung. Bevor ich tätig werde, sage ich Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, kümmere ich mich um die Deckungszusage.