Anna KuschnirRechtsanwältin · Hanau
Aufenthaltsrecht & Einbürgerung

Einbürgerung beim RP Darmstadt: Warum es so lange dauert und was Sie tun können

In Südhessen entscheidet das Regierungspräsidium Darmstadt über die Einbürgerung – mit langen Wartezeiten. Wie das Verfahren abläuft und wann eine Untätigkeitsklage möglich ist.

Rechtsanwältin Anna Kuschnir Veröffentlicht am Fachlich geprüft am 5 Min. Lesezeit
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer in Südhessen wohnt – etwa in Frankfurt, Hanau, Offenbach, Darmstadt, Wiesbaden oder im Main-Kinzig-Kreis –, stellt den Antrag bei seiner Stadt oder seinem Landkreis. Entscheiden muss dann das Regierungspräsidium Darmstadt.
  • Nach eigener Angabe des Regierungspräsidiums liegt ein Antrag derzeit rund 24 Monate, bevor die Bearbeitung beginnt (Stand: November 2026).
  • Sachstandsanfragen beantwortet das Regierungspräsidium nach eigener Aussage nicht. Ablaufende Pässe oder Aufenthaltstitel führen nicht zu einer schnelleren Bearbeitung.
  • Eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht ist grundsätzlich drei Monate nach wirksamer Antragstellung möglich (§ 75 VwGO). Ob die Überlastung der Behörde die Verzögerung rechtfertigt, beurteilen die Gerichte im Einzelfall.
  • Wichtig: Aufenthaltstitel und Pass rechtzeitig selbst verlängern – das Einbürgerungsverfahren schützt Sie davor nicht.

Wer in Südhessen eingebürgert werden möchte, braucht derzeit vor allem eines: Geduld. Denn in Hessen entscheiden nicht die Städte über die Einbürgerung, sondern die Regierungspräsidien – und beim Regierungspräsidium Darmstadt, das für ganz Südhessen zuständig ist, stauen sich die Anträge. Was das für Sie bedeutet und wann Sie sich wehren können, erklären wir hier.

Wer ist zuständig?

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist Einbürgerungsbehörde für den Regierungsbezirk Darmstadt, also für Südhessen. Dazu gehören unter anderem die Städte Frankfurt am Main, Offenbach, Darmstadt und Wiesbaden sowie zum Beispiel der Main-Kinzig-Kreis mit Hanau, der Kreis Offenbach und der Wetteraukreis.

Das Verfahren ist zweigeteilt:

  1. Antrag bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. In Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern ist der Landkreis zuständig. Dort werden die Unterlagen entgegengenommen und vorgeprüft.
  2. Entscheidung beim Regierungspräsidium. Die Gemeinde leitet den Antrag an das Regierungspräsidium weiter, das die Voraussetzungen prüft, Auskünfte etwa bei Polizei und Verfassungsschutz einholt und entscheidet.

Schicken Sie Ihre Unterlagen nicht direkt an das Regierungspräsidium: Nach dessen eigener Aussage gilt das nicht als wirksamer Antrag. Auch das Online-Formular des Landes ist nach Angabe des Regierungspräsidiums nur eine Vorbereitung – wirksam gestellt wird der Antrag erst bei der zuständigen Gemeinde mit den Originalunterlagen. Die Einbürgerungsurkunde erhalten Sie am Ende ebenfalls bei Ihrer Gemeinde.

Wie lange dauert es?

Sehr lange. Das Regierungspräsidium Darmstadt gibt auf seiner Website an, dass ein Antrag derzeit rund 24 Monate liegt, bevor die Bearbeitung überhaupt beginnt (Stand: November 2026). Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Die Zahlen zeigen, warum: Nach Berichten des Hessischen Rundfunks hat das Regierungspräsidium Darmstadt 2024 rund 20.000 Einbürgerungsverfahren entschieden – so viele wie nie zuvor. Gleichzeitig warteten Anfang 2025 noch rund 24.000 Anträge auf ihre Bearbeitung. Hinzu kam vielerorts eine Wartezeit schon bei den Städten: Ende 2024 mussten Antragsteller laut hessenschau zum Beispiel in Frankfurt rund acht Monate und in Darmstadt rund zwölf Monate auf einen Termin zur Antragsabgabe warten.

Was das Regierungspräsidium nicht tut

Viele Antragsteller fragen regelmäßig nach – und bekommen keine Antwort. Das hat System: Das Regierungspräsidium Darmstadt bittet ausdrücklich darum, keine Sachstandsanfragen zu stellen, und gibt nach eigener Aussage keine Auskunft zum Bearbeitungsstand. Telefon- oder E-Mail-Anfragen führen nicht zu einer vorrangigen Bearbeitung.

Wichtig für Ihre Planung: Ein ablaufender Pass oder Aufenthaltstitel ist für das Regierungspräsidium kein Grund, Ihren Antrag vorzuziehen. Auch Reisepläne gelten grundsätzlich nicht als Eilfall. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig selbst um die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels und Ihres Passes. Ihr Aufenthaltsrecht ist während des Einbürgerungsverfahrens nicht automatisch gesichert.

Was Sie selbst tun können

  • Antrag wirksam stellen. Achten Sie darauf, dass Ihr Antrag bei der zuständigen Gemeinde vollständig und mit den Originalunterlagen gestellt ist. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
  • Aktenzeichen notieren. Nach dem Eingang beim Regierungspräsidium erhalten Sie in der Regel eine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen. Geben Sie es bei jeder Post an.
  • Unterlagen aktuell halten. Ändert sich etwas, zum Beispiel Ihr Arbeitgeber, Ihre Adresse oder Ihr Familienstand, reichen Sie die Nachweise nach – per Post an das Regierungspräsidium (mit Aktenzeichen) oder über Ihre Gemeinde.
  • Gebühr bereithalten. Die Einbürgerung kostet 255 Euro, für jedes miteingebürgerte minderjährige Kind 51 Euro. Das Regierungspräsidium fordert in der Regel einen Vorschuss an.

Die Untätigkeitsklage: auch gegen das RP Darmstadt möglich

Eine feste Bearbeitungsfrist für Einbürgerungen gibt es nicht. Die Behörde muss aber in angemessener Zeit entscheiden. Hat sie drei Monate nach wirksamer Antragstellung nicht entschieden und gibt es dafür keinen zureichenden Grund, können Sie beim Verwaltungsgericht eine Untätigkeitsklage erheben (§ 75 VwGO). Zuständig ist in der Regel das Verwaltungsgericht an Ihrem Wohnort – für Südhessen also Frankfurt am Main, Darmstadt oder Wiesbaden.

Ob die Überlastung der Behörde ein zureichender Grund für die Verzögerung ist, sehen die Gerichte unterschiedlich. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat 2025 entschieden, dass dauerhafter Personalmangel kein jahrelanges Warten rechtfertigt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat dagegen im selben Jahr eine vorübergehende Antragsflut als Grund anerkannt – allerdings nur, weil die Behörde dort nachweislich viel zusätzliches Personal eingestellt hatte. Entscheidend sind also die Umstände bei der Behörde und in Ihrem Fall.

In der Praxis bewirkt eine Klage oft trotzdem viel: Das Gericht fordert die Behörde zur Stellungnahme auf, die Akte wird bearbeitet, und viele Verfahren enden mit einer Entscheidung, ohne dass es zum Urteil kommt. Hält das Gericht die Verzögerung für vorübergehend gerechtfertigt, setzt es das Verfahren aus und gibt der Behörde eine Frist zur Entscheidung. Entscheidet die Behörde erst nach Klageerhebung, obwohl Sie mit einer früheren Entscheidung rechnen durften, muss sie in der Regel die Kosten des Verfahrens tragen (§ 161 Abs. 3 VwGO).

Unser Rat

Wer beim Regierungspräsidium Darmstadt auf seine Einbürgerung wartet, sollte zuerst prüfen lassen, ob der Antrag wirksam gestellt ist und ob alle Unterlagen vollständig sind. Ist das der Fall und wartet der Antrag schon lange, lässt sich anhand Ihres Falls einschätzen, ob eine Untätigkeitsklage Erfolg verspricht. Rechtsanwältin Anna Kuschnir vertritt Mandanten aus ganz Südhessen – in der Kanzlei in Hanau, nah an Frankfurt, oder online. Mehr dazu auf unserer Seite für Mandanten aus Frankfurt am Main.

Allgemeine Informationen zum Thema finden Sie in unseren Beiträgen Einbürgerung dauert zu lange? So bringen Sie Ihr Verfahren in Gang und Einbürgerung in Deutschland: Die Voraussetzungen nach aktuellem Recht.

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Rechtsgrundlagen und Quellen

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen zur Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation sprechen Sie uns gern an.

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